Konflikt als Chance: Mediation in Satzung aufgenommen
Die Delegiertenversammlung des Bayerischen Brauerbundes hat am 22. November 1999 in München einstimmig eine Änderung der Verbandssatzung beschlossen, wonach dieser als erster Verband in Deutschland seine Vermittlung bei der
außergerichtlichen Konfliktlösung zwischen seinen Mitgliedern oder zwischen seinen Mitgliedern und Dritten (Mediation) als weiteren Verbandszweck festschreibt.
Damit wird eine Aufgabe manifestiert, die der Bayerische Brauerbund bereits seit Jahrzehnten auf dem Gebiet des Wettbewerbs-, insbesondere des Bierlieferungsrechts, erfolgreich praktiziert und die schon in der Vergangenheit dazu beigetragen hat, den Mitgliedern Geld, Zeit und Ärger zu ersparen. Für Spezialgebiete, wie z.B.B. der Einkaufspools, zu kommen..