Vertriebsgefahrklasse abgeschafft
Die BGN hatte 2007 auf die möglichen Folgen der durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter des BGN-Ehrenamtes beschlossenen und am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Gefahrtarifänderungen hingewiesen und auch darauf, dass mit der Senkung von Unternehmensgefahrklassen in der Regel, jedoch nicht zwingend, Beitragssenkungen einhergehen. Denn niedrigere Unternehmensgefahrklassen konnten eine Folge der Entscheidung sein, die gesonderte Vertriebsgefahrklassen im Gefahrtarif 2008 abzuschaffen.