Verkaufsverbote sollen’s richten
Ab dem 1. Januar 2010 sollen an allen Tankstellen, Kiosken und Supermärkten in Baden-Württemberg nächtliche Alkohol-Verkaufsverbote gelten. Mit der jüngst von der Regierungskoalition in Baden-Württemberg verkündeten Einigung, in der Zeit zwischen 22 Uhr und fünf Uhr morgens den Verkauf alkoholhaltiger Getränke an Tankstellen und anderen Verkaufsstätten zu verbieten, kann ein wirtschaftlicher Schaden für viele kleinere Betriebe für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden.