Neue Regelungen beim Hopfenlieferungsvertrag
Seit mehr als 40 Jahren hat sich beim deutschen Hopfen zwischen dem Erzeuger und der Hopfenvermarktung ein „Einheitsliefervertrag“ durchgesetzt. Veränderte rechtliche und in der Praxis wichtige Rahmenbedingungen für diesen Typus des Kaufvertrages wurden dabei fortlaufend eingearbeitet.