4. QS-Leiter-Tagung
Die wichtigsten Neuerungen im Fachgebiet Lebensmittel wurden Ende Juni 2012 auf der 4. „QS-Leiter-Tagung“ der Akademie Fresenius in Köln beleuchtet. Zu diesen gehört die neue Lebensmittelinformationsverordnung der EU, die bis Ende 2014 in den Unternehmen umgesetzt werden muss. Dr. Petra Unland, Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG, Bielefeld, stellte auf der Tagung die gravierendsten Änderungen vor. In Zukunft müssen alle Lebensmittelverpackungen eine Reihe ergänzender Informationen enthalten, von denen einige für alle verpflichtend, andere nur für bestimmte Arten von Verpackungen relevant seien. Zu den generellen Verpflichtungen gehörten demnach die Deklaration von Nährwerten, die Hervorhebung von Allergenen im Zutatenverzeichnis sowie die Verwendung einer Mindestschriftgröße auf den Verpackungen. Die Herkunftskennzeichnung von primären Zutaten ist noch Zukunftsmusik, so die Expertin. Alle Angaben müssten deutlich, gut lesbar und an gut sichtbaren Stellen auf den Verpackungen angebracht werden. Maßgeblich für das Ausmaß der geforderten Kennzeichnungen sei mit Blick auf zu erwartende Platzprobleme (z. B. bei runden Verpackungen) die „größte Oberfläche“ einer Verpackung. Verschärft wurden auch die Irreführungsvorschriften. Dies kommt bei den Themen Abbildungen und „Clean Labelling“ zum tragen – insbesondere im Falle einer „blickfangmäßigen Produktkennzeichnung, die auf den Verzicht bestimmter Zutaten oder Verfahren hinweist“, betonte Urland. Zu den häufig vorkommenden Auslobungen am Markt zählen unter anderem «ohne künstliche Zusatzstoffe» oder «ohne Aromen/nur natürliche Aromen». Die Entscheidung über die Zulässigkeit von Clean Labelling und Abbildungen sei immer einzelfallbezogen und unterläge einer Dynamik. Nachteil dieser Deklarationsform sei die Diskriminierung zugelassener Zusatzstoffe. Nach Ansicht Unlands müsse das Verbraucherleitbild aufgrund der Lebensmittelinformationsverordnung neu überdacht werden. Dabei gelte es, sich am „weniger“ verständigen Verbraucher zu orientieren.