Verhältnismäßigkeit gefordert
Anfang Februar hat das Bundeskabinett einem Verordnungsentwurf zur Kennzeichnung von Einweg- und Mehrweg-Getränkeverpackungen zugestimmt. Das Vorhaben dient vor allem der Umsetzung des Koalitionsvertrages. Die „Verordnung über die Hinweispflichten des Handels beim Vertrieb bepfandeter Getränkeverpackungen“ zielt darauf, dass bestimmte bepfandete Getränkeverpackungen zukünftig leichter für die Verbraucher als Einweg bzw. Mehrweg erkennbar werden sollen. Die wafg erinnert vor diesem Hintergrund insbesondere daran, dass die ursprünglichen Pläne für eine unmittelbar produktbezogene Kennzeichnung auf nationaler Ebene zu Recht auf durchgreifende Vorbehalte der EU-Kommission gestoßen sind. Diese hatte in solchen Überlegungen einen unverhältnismäßigen Eingriff in den gemeinsamen europäischen Markt gesehen.