Verbrauchertäuschung bestätigt
Getränkedosen sind nicht „grün“. So lautet das heutige Urteil des Landgerichts Düsseldorf im Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) und dem Dosenhersteller Ball Packaging (AZ 37 O 90/12). Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation hatte am 12. Juli 2012 Klage gegen das Unternehmen wegen Verbrauchertäuschung eingereicht. Nach Auffassung der DUH führte eine Werbekampagne des Dosenherstellers zur angeblichen Umweltfreundlichkeit der Getränkedose Verbraucher systematisch in die Irre. Durch den Aufdruck „Die Dose ist grün.“ direkt auf der Dose sollte der Eindruck entstehen, Getränkedosen seien ein umweltfreundliches und ökologisch verträgliches Produkt. Das Gericht gab der DUH in seinem Urteil Recht und untersagt Ball Packaging die Wiederholung der irreführenden Behauptung. Die DUH vertritt die Auffassung, dass die Getränkedose nicht als ökologische Getränkeverpackung gelten kann, da die Abfall-generierende Einmalverpackung besonders viel Energie zur Herstellung erfordert und bedingt durch wenige zentralisierte Abfüllanlagen über besonders lange Entfernungen transportiert wird. Der DUH-Bereichsleiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer wies ferner darauf hin, dass in Dosen zunehmend kleinere Getränkeportionen zu deutlich höheren Preisen verkauft werden als in Flaschen mit größeren Füllvolumen. Dabei führt die Verkleinerung von Getränkeverpackungen tendenziell zu höheren Materialverbräuchen, weil sich das Verhältnis von Verpackungsmenge und Füllgut verschlechtert.