Staubgrenzwerte gesenkt
Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat in seiner letzten Sitzung am 18. und 19. November 2013 den Arbeitsplatzgrenzwert für Granuläre Biobeständige Stäube (A-Staub-Fraktion) auf 1,25 mg/m³ (bezogen auf eine mittlere Dichte von 2,5 g/cm³) festgelegt. Für Stäube mit geringerer Dichte ist der Grenzwert entsprechend niedriger anzusetzen. Dieser neue Grenzwert wird Anfang 2014 mit seiner Veröffentlichung im gemeinsamen Ministerialblatt gültig werden. Siehe hierzu auch BRAUWELT 49, 2013, S. 1533: „Kommt ein neuer Grenzwert für Feinstaub?“.