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04.03.2014

Praxisleitfaden zur neuen EU-LMIV

Der Deutsche Brauer-Bund hat einen neuen Kennzeichnungsleitfaden für Bier- und Biermischgetränke veröffentlicht. Anlass ist die auch bei der Kennzeichnung von Bier und Biermischgetränken ab 14. Dezember 2014 geltende EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Nicht nur die Kennzeichnung auf dem Etikett, sondern jede Information, die ein Lebensmittel betrifft und dem Endverbraucher durch Etikett, sonstiges Begleitmaterial oder in anderer Form, einschließlich moderne technologische Mittel oder mündlich, zur Verfügung gestellt wird, muss den Anforderungen der europaweit geltenden Verordnung entsprechen. Ob Pflichtangaben wie die Bezeichnung von Bier oder Biermischgetränken oder Fragen der Nährwertkennzeichnung, ob die Anbringung des Mindesthaltbarkeitsdatums bei Fässern und anderen Verpackungen oder die Allergenkennzeichnung bei Fertigpackungen und dem Ausschank in der Gastronomie – der Praxisleitfaden behandelt zahlreiche Fragestellungen aus der Brauwirtschaft. Nicht nur die konkreten Auswirkungen der LMIV werden erläutert, sondern auch Fragen der freiwilligen Herkunftskennzeichnung, der geographischen Angaben sowie der Kennzeichnung von Bioprodukten werden beleuchtet. Bestandteil des DBB-Leitfadens ist auch eine Checkliste für die Kennzeichnung von Bier und Biermischgetränken sowie die Abbildung von Musteretiketten. Mit dem neuen Leitfaden erhalten Brauereien und Getränkehersteller das nötige Rüstzeug für die betriebliche Praxis, um die zum Teil komplizierte Rechtsmaterie rund um die neue Kennzeichnung sicher und zügig in die Praxis umsetzen zu können. Der neue Leitfaden ist im Februar 2014 erschienen und umfasst 45 Seiten. Die Broschüre kann beim Deutschen Brauer-Bund in Berlin kostenlos als PDF bzw. E-Paper angefordert werden unter der E-Mail-Adresse .

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