Grundsätze der Prävention: Was sich für die Betriebe ändert
Seit 1. Januar 2015 gilt für die Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) die neue DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“. Damit gehen einige Änderungen einher, die Unternehmern ihre Pflichten in Sachen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz erleichtern sollen. So können zum Beispiel Mitarbeiter, die für Sanitäts- oder Rettungsdienst ausgebildet sind oder über eine Berufsausbildung im Gesundheitswesen verfügen, jetzt als betriebliche Ersthelfer eingesetzt werden. Änderungen gibt es auch bei der Bestellung der Sicherheitsbeauftragten. Nach fünf verbindlichen Kriterien sollen Unternehmer nun die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten in ihrem Betrieb bestimmen: die im Unternehmen bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren, die räumliche, zeitliche und fachliche Nähe zu den Beschäftigten und die Anzahl der Beschäftigten