Reinheitsgebot ist immaterielles Kulturerbe
In einem Festakt in der Münchner Residenz erhob der bayerische Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle am 14. Oktober 2015 die „Bayerische Brautradition nach dem Reinheitsgebot“ zum immateriellen Kulturerbe des Freistaates Bayern. Das Brauwesen hat im Freistaat Bayern eine besonders lange und kulturprägende Tradition.