Lohnsteuer: Berechnung des geldwerten Vorteils bei verbilligten Kantinenmahlzeiten. -- Zu der Frage, ob die in Abschn. 31 Abs. 6 Satz 6 LStR 1990 zugelassene Durchschnittsberechnung jeweils für den Arbeitstag durchgeführt werden muß, an dem Kantinenmahlzeiten verbilligt abgegeben werden, oder ob ihr auch ein längerer Zeitraum zugrunde gelegt werden kann, vertreten die obersten Finanzbehörden der Länder die Auffassung, daß es ausreicht, wenn die Durchschnittsrechnung für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum durchgeführt wird. Die Frage, ob auch eine Durchschnittsrechnung auf der Grundlage der Anzahl der in einem Vorjahr ausgegebenen Kantinenmahlzeiten zugelassen werden kann, verneinen die obersten Finanzbehörden der Länder. Wenn monatl. 1. 1991, StEd 1991, S. 55.).

Körperschaftsteuer: Tantiemevereinbarung als verdeckte Gewinnausschüttung. -- Eine Tantiemevereinbarung mit Untergrenze (verbleibender Gewinn 5000 DM) und Höchstbetrag (höchstens 20 000 DM) genügt wegen des vorhandenen Ermessensspielraums den Anforderungen an eine von vornherein klare und eindeutige Vereinbarung (auch der Höhe nach) nicht; entsprechende Tantiemen sind als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 6. 7. 1989 VI 426/88, rkr, NWB 1990, Fach 1, S. 317).

Streit um Pilsner-Urquell-Distribution -- Für den Vertrieb von Pilsner Urquell in den alten Bundesländern und Westberlin bestehen mit den acht Importeuren noch langjährige Exklusivverträge, die der bisherige Vertragspartner Koospol zum 1. 1. 1991 mit allen Rechten und Pflichten auf die Pilsner-Urquell-Brauerei übertragen hat. 23, 1991, S. 981). Dies betraf neben der Schweiz, Österreich und den neuen Bundesländern auch die Vertragsgebiete der acht Importeure. Auf Antrag der acht Importeure hat das Landgericht Aschaffenburg der Pilsner Urquell International Distributing GmbH im Wege einer einstweiligen Verfügung bei Vermeidung von Ordnungsgeldern bis zu 500 000 DM vorläufig untersagt, Pilsner Urquell in den Vertragsgebieten dieser Importeure zu vertreiben. 7..

Gegen die Einführung einer allgemeinen Weinsteuer in der EG sprach sich Bundeslandwirtschaftsminister I. Kiechle aus -- Zur Zeit werden über 90% des in der EG verbrauchten Weines nicht oder nur geringfügig besteuert. Die EG-Kommission hatte einen Mindeststeuersatz von 19 DM/hl Wein vorgeschlagen, der in einzelnen Staaten bis zu einem Zielsteuersatz von 38 DM/hl angehoben werden kann.

Die neue Alkoholgrenze von 0,5 Promille soll noch in diesem Jahr in ganz Deutschland eingeführt werden -- Eine entsprechende Verordnung wird nach Aussagen des Bundesverkehrsministeriums vorbereitet.

Für die Loskennzeichnungs-Verordnung besteht der Stichtag 20. 6. 1991 nach wie vor, -- entgegen der Meldung in der Brauwelt Nr. 13/14, 1991, S. 485. Der Ständige Lebensmittelausschuß der EG hatte lediglich beschlossen, die EG-Kommission um eine Verlängerung dieser Frist zu bitten. Dieser Ausschuß hat, wie der Deutsche Brauer-Bund mitteilte, keine Kompetenzen, von der EG-Kommission festgelegte Fristen zu verlängern.

Die Verwendung von Süßstoffen bei der Herstellung von obergärigen Einfachbieren können die EG-Mitgliedstaaten auf ihrem Hoheitsgebiet verbieten. -- Dafür hat sich der Bundesrat am 1. 3. 1991 ausgesprochen, als er sich im Rahmen der Globalregelung des Zusatzstoffrechts in der EG auch mit der Süßstoffrichtlinie befaßte.

Die 0,5-Promille-Grenze soll in ganz Deutschland schnell eingeführt werden. -- Das forderte K. Rebmann, Präsident der Akademie für Verkehrswirtschaft, anläßlich der Eröffnung des 29. Verkehrsgerichtstages am 24. 1. 1991 in Goslar. Es sei zu vertreten, bereits ab 0,5 Promille ein Bußgeld zu verhängen, nachdem der Bundesgerichtshof 1990 die Grenze für die absolute Fahruntüchtigkeit auf 1,1 Promille abgesenkt hat.

Die Umsetzungsfrist für die Loskennzeichnungsverordnung wurde vom Ständigen Lebensmittelausschuß der EG verlängert. -- Sie war zunächst bis zum 20. 6. 1991 festgesetzt worden (s.a. Brauwelt Nr. 5, 1991, S. 134).

Einkommensteuer: Entsendung von Arbeitnehmern in die bisherige DDR. -- Hat ein Arbeitgeber im Kalenderjahr 1990 Arbeitnehmer aus dem bisherigen Teil der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) in das Gebiet der bisherigen DDR entsandt, so können die Lohnaufwendungen gem. dem BMF- Schreiben vom 29. No ember 1990, NWB 1991, Fach 1, S. 20 bei den Unternehmen in dem bisherigen Teil der BRD einschließlich Berlin (West) in der steuerlichen Gewinnermittlung aus allgemeinen Billigkeitserwägungen wie folgt behandelt werden: 1. Entsendung von Arbeitnehmern eines Unternehmens (Arbeitgeber) in eine Tochterkapitalgesellschaft: Soweit das Mutterunternehmen Lohnaufwendungen getragen hat, dürfen sie bei ihm als Betriebsausgaben abgezogen werden. 2. 3.ä..

Bitterwerte für Pilsbiere -- In der Brauwelt Nr. 44, 1990, S. 1963, wurde im Rahmen eines Kurzberichtes über ein Referat von R. Uhlig (LUA Südbayern, Augsburg) über aktuelle lebensmittelrechtliche Fragen bei Bier auch auf die Bedeutung des Bitterwertes bei der Beurteilung von Pilsbieren durch die bayerischen Landesuntersuchungsämter eingegangen. Dort heißt es u.a., die Behörde werde Pilsbiere erst bei Bitterwerten um 20 Einheiten beanstanden ... und Für die Lebensmittelüberwachung kann der Bitterwert nur eine Orientierungshilfe sein, als Hauptbeurteilungskriterium ist er untauglich. Beide Formulierungen geben den Sachverhalt nicht korrekt wieder und sind zumindest mißverständlich. Sie bedürfen deshalb einer Klarstellung. Brauwelt Nr. 42, 1990, S. 1811). 1..

Biersteuerharmonisierung in der Schlußphase -- Vor der Schlußphase der politischen Beratungen zur Harmonisierung der Biersteuer tauschten in Brüssel EG-Kommissarin Christiane Scrivener und Dr. Nils Goltermann, Vorsitzender des Ausschusses für Mittelstandsfragen des Deutschen Brauer- Bundes, ein weiteres Mal ihre Argumente zur Biersteuer- Mengenstaffel aus. Dr. Goltermann erklärte Madame Scrivener, daß die Vorschläge der EG-Kommission zur Harmonisierung der Biersteuer der deutschen Brauwirtschaft in wichtigen Punkten erhebliche Sorgen bereiteten. Die von der Kommission vorgeschlagene Steuerermäßigung für kleine Brauereien sei in dieser Form nicht geeignet, die mittelständische Struktur der deutschen Brauwirtschaft zu erhalten..

Zur Kennzeichnung abweichender Zusammensetzung von Getränken -- Da viele Lebensmittel Behandlungen unterworfen werden, um ihnen Stoffe zu entziehen oder Anteile zu reduzieren, muß der Verbraucher über die abweichende Beschaffenheit solcher Lebensmittel unterrichtet werden. Hierüber berichtet L. Bertlich in einem Aufsatz Stoffänderungen in Lebensmitteln - Kenntlichmachung (AID- Verbraucherdienst 35, Nr. 11, 230 - 235, 1990). Einmal geht es um Hinweise auf Minderung, Reduzierung und Armut bestimmter Stoffe. Hinweise auf einen verminderten Brennwert (weniger Kalorien) sind in 7 Abs. 2 Nr. 2 der Nährwertkennzeichnungs-Verordnung (NKVO) geregelt. Mit wenigen Ausnahmen muß eine mindestens 40%ige Brennwertreduzierung erfolgt sein. 2 Nr. 5 Vol.-%. Diese Gehalte müssen kenntlich gemacht werden..

Bierlieferungsverträge und europäisches Kartellverbot -- Nach einer Mitteilung des Verbandes mittelständischer Privatbrauereien in Bayern wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) in den nächsten Wochen oder Monaten sein Urteil zum Vorabentscheidungs-Ersuchen des OLG Frankfurt in Sachen Delimits/Henninger-Bräu verkünden (s.a. Brauwelt Nr. 15/16, 1990, S. 559). Allgemein wird Antwort auf die Frage erwartet, unter welchen tatsächlichen Voraussetzungen ein nationales oder regionales System von Bezugsbindungen in Bierlieferungsverträgen im Sinne der sogenannten Bündelungs-Theorie eine spürbare Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels bildet und damit zur Anwendung des Art. 85 EWGV führt. Die mögliche Entscheidung des EuGH ist lt. 10.B. 85 Abs. 1 EWGV zu begründen..

Brauwelt-Newsletter

Newsletter-Archiv und Infos

Pflichtfeld