Die Losangabe auf den Flaschen ab 1. 7. 1992 empfiehlt der Deutsche Brauer-Bund aus Gründen der unternehmerischen Vorsicht. -- Bis jetzt liegt noch kein von der Bundesregierung überarbeiteter Entwurf vor. Dennoch kann mit der Umsetzung der EG-Loskennzeichnungsverordnung bis zum 1. 7. 1992 gerechnet werden. Erzeugnisse, die vor dem Inkrafttreten der Loskennzeichnungsverordnung in den Verkehr gebracht oder etikettiert werden, dürfen auch ohne Losangabe in den Verkehr gebracht werden.

Individualkasten gegen Einwegflut -- In einem Brief an den Brauerbund Hessen-Mittelrhein sowie an den Deutschen Brauer- Bund, Abt. Umweltfragen, aber auch an Bundesumweltminster Toepfer und Wirtschaftsminister Möllemann, setzte sich der Inhaber der Hütt-Brauerei Bettenhäuser KG, Baunatal- Knallhütte, F. Bettenhäuser, kritisch mit dem Entwurf der Mehrwegverordnung des Bundesministeriums für Umwelt auseinander, vor allem mit dem 5 Abs. 2, nach dem es nicht mehr möglich sein soll, eine eigene Individualkiste auf den Markt zu bringen (Brauwelt Nr. 51/52, 1992, S. 2465). Lt. Bettenhäuser war es die Individualkiste, die mit großem finanziellen Aufwand erst kürzlich eingeführt worden ist, mit der es gelang, die Einwegware zurückzudrängen. Darüber hinaus müßten Einheitskisten etikettiert werden..

Anrechnung auf die Karenzentschädigung? -- Ein vereinbartes Wettbewerbsverbot im Falle des Ausscheidens ist für den Arbeitnehmer nur verbindlich, wenn sich der Arbeitgeber verpflichtet, eine Karenzentschädigung zu zahlen. Diese Entschädigung muß mindestens die Hälfte der letzten Bezüge erreichen. Anderweitiges Einkommen kann der Arbeitgeber in bestimmten Grenzen auf die Karenzentschädigung anrechnen. Infolge der Wettbewerbsbeschränkung ist es für den Arbeitnehmer oft schwierig, eine neue Stelle zu finden. In vielen Fällen wird er sich arbeitslos melden müssen. Dann hat der bisherige Arbeitgeber dem Arbeitsamt das an den Arbeitnehmer gezahlte Arbeitslosengeld zu erstatten (Paragraph 128a Arbeitsförderungsgesetz). Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 22..

Urlaubsdauer und Urlaubsentgelt bei Teilzeitbeschäftigung -- Zahlreiche Arbeitnehmer arbeiten halbtags oder an einzelnen Tagen der Woche. Die Berechnung des Urlaubs und des Urlaubsentgelts bereitet häufig Schwierigkeiten. Gemäß 4 des Bundesurlaubsgesetzes besteht nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Dies gilt auch für Arbeitnehmer, die an allen Arbeitstagen regelmäßig halbtags oder an einzelnen Tagen der Woche ganztägig beschäftigt sind. Die unterschiedliche Dauer der Arbeitszeit wirkt sich jedoch in der Höhe des Urlaubsentgelts aus. Beispiel: Ein Arbeitnehmer arbeitet halbtags an allen Arbeitstagen. Die Wartezeit von sechs Monaten ist erfüllt. Er hat Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Die Wartezeit ist erfüllt..

Zur Harmonisierung der Besteuerung von Bier in der EG ab 1993 -- Im Rahmen der Harmonisierung der Verbrauchsteuern innerhalb der Europäischen Gemeinschaft treten ab 1. 1. 1993 für Bier neue steuerliche Bestimmungen in Kraft. Es existieren z.Zt. zwei Vorschläge. Eine Absenkung des Mindeststeuersatzes für Brauereien unter 200 000 hl Jahresausstoß ist vorgesehen. Es werden einige grundsätzliche Überlegungen zum Steuergegenstand Bier angestellt und ein Vergleich zwischen derzeitigen und künftigen Steuersätzen gezogen..

Das deutsche Reinheitsgebot wird in Zukunft als rechtlich geschütztes Qualitätslabel beibehalten werden können. -- Damit soll nach der revidierten Fassung des EG-Richtlinien- Vorschlages über in Lebensmitteln zugelassene Zusatzstoffe vermieden werden, daß bestehende nationale Reinheitsgebote durch die Harmonisierung der Regeln über Zusatzstoffe angetastet werden. In Deutschland dürfen demnach auch alkoholfreie Biere in den Verkehr gebracht werden, die Süßstoffe enthalten, allerdings nur bei entsprechender Kennzeichnung. Eine dritte Kategorie am deutschen Markt zugelassener Biere enthält alle in den EG-Mitgliedstaaten nach den nationalen Vorschriften gebrauten Biere und auch solche, die keine verbotenen Stoffe enthalten.

Gesellschaftsrecht: Freistellungsanspruch gegen Gesellschafter bei Eigenkapitalersatz und Pflichten des Geschäftsführers. -- Ein Gesellschafter, der für einen der Gesellschaft von einem Dritten gewährten Kredit unter den Voraussetzungen des Kapitalersatzes eine Sicherheit gestellt hat, ist verpflichtet, die Gesellschaft von der Rückzahlungsverbindlichkeit bei deren Fälligkeit freizustellen. Der Geschäftsführer ist grundsätzlich verpflichtet, diesen Freistellungsanspruch rechtzeitig gegen die Gesellschafter geltend zu machen, damit das Gesellschaftsvermögen geschont wird. Eine Verletzung dieser Pflicht kann zur Haftung des Geschäftsführers nach 43 Abs. 12. 1991, II ZR 43/91, DStR 6/92 IV)..

Grunderwerbsteuer: Grunderwerbsteuer im Rahmen eines Bauherrenmodells. -- Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, nach der beim Erwerb einer im Bauherrenmodell errichteten Eigentumswohnung die Grunderwerbsteuer nach den Gegenleistungen für den anteiligen Grund und Boden und für den Bau der Wohnung zu bemessen ist, verstößt nicht gegen Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte des Grundgesetzes (Beschluß der 3. Kammer des II. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. 12. 1991, 2 BvR 72/90, BStBl 1992 II S. 212; Leitsatz vom BMF gebildet).

Umsatzsteuer: Zur Abgrenzung Gesellschafterbeitrag/Mietvertrag bei Nutzungsüberlassung eines Gegenstandes. -- Der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann allein durch Vermietung eines Gegenstandes an die Gesellschaft Unternehmer werden. Gestalten Gesellschafter und Gesellschaft die Gebrauchsüberlassung eines Gegenstandes nicht als Gesellschafterbeitrag (Einbringung quo ad usum), sondern als Mietverhältnis, liegt darin im Regelfall kein Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts (BFH - Urteil vom 7. 11. 1991, VR 116/86 (StEd 1992 S. 67).

Offizielle Zulassungsstelle für Ökoprodukte -- Die Bayerische Landesanstalt für Ernährung erteilte am 11. Mai 1992 nach Artikel 9 Absatz 4 und 5 der EG-Verordnung für Öko-Lebenmittel (Nr. 2092/91) der Firma Bio Control System Peter Grosch GmbH, Nürnberg, die amtliche Zulassung als Kontrollstelle im Gebiet des Freistaates Bayern. Die Kontrollstelle prüft im Staatsauftrag Betriebe und Lebensmittelhersteller nach klaren, EG-weit verbindlichen Richtlinien. Darüber hinaus vergibt sie ein eigenes Prüfsiegel, das die Prüfung weiterer Aspekte beinhaltet, wie z.B. die Umweltverträglichkeit von Verpackungen. Die Kontrolle wird im Verbund mit unabhängigen Branchen- Fachleuten durchgeführt, sowohl im Inland als auch im Ausland..

Agrarreform 1992 -- In dem Artikel Agrarreform 1992 von Dr. D. Kuhn, Bad Godesberg, in der Brauwelt Nr. 23, 1992, S. 1070, kam es zu einer unvollständigen Textübertragung bei der Angabe der Ausgleichszahlungen. Im folgenden wird der vollständige Wortlaut wiedergegeben: Bei einem Durchschnittsertrag von 5,6 t/ha Getreide in der Basisperiode in der Bundesrepublik sind das für deutsche Erzeuger in der Endphase im Durchschnitt 5,6 x 45 x 2,35418 = 593 DM/ha. Voraussichtlich wird in der Bundesrepublik noch weiter regionalisiert, so daß die Ausgleichszahlungen in Regionen mit überdurchschnittlichen Erträgen über 593 DM/ha und in Regionen mit unterdurchschnittlichen Erträgen unter 593 DM/ha liegen werden.

Direktionsrecht des Arbeitgebers -- In einem Rechtsstreit ging es um die angesichts des fortschreitenden technischen Wandels bedeutsame Frage, ob der Arbeitgeber von einer in der Telefonzentrale tätigen, jedoch auch mit Schreibarbeiten betrauten 50jährigen Angestellten verlangen kann, daß sie an einer Schulung - Einweisung in das BTX- System - teilnimmt. Nach Ansicht des Arbeitsgerichts Bonn (Urteil vom 4. 7. 1990 - 4 Ca 751/90) ist dies zu bejahen: Die Art der vom Arbeitnehmer zu leistenden Arbeit ergibt sich aus dem Inhalt seines Arbeitsvertrages. Im Rahmen des Vertrages kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aufgrund seines Direktionsrechtes die Arbeiten zuweisen..

Angabe der Steuerklasse auf dem Etikett -- Wie der Deutsche Brauer-Bund e.V., Bonn, erfahren hat, würde es das Bundesministerium für Finanzen (BMF) begrüßen, wenn sich die Brauereien im Interesse einer einfachen und wirksamen Steuerkontrolle freiwillig für die Angabe der Steuerklasse auf dem Etikett entscheiden würden, auch wenn diese Regelung von den meisten EG-Staaten nicht akzeptiert wird. Dadurch werde die Arbeit der Kontrollbehörde wesentlich erleichtert (s.a. Brauwelt Nr. 19, 1992, S. 826). Aus diesem Grunde empfiehlt der Deutsche Brauer-Bund (DBB), ab 1. 1. 1993 die Steuerklasse auf dem Etikett anzugeben. Da die Angabe nur fiskalischen Interessen dient und nicht der Verbraucherinformation, kann sie an beliebiger Stelle des Etiketts angebracht werden..

Einkommensteuer: Ehegatten-Arbeitsverhältnis. -- Ein Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten ist i.S. des BFH- Beschlusses vom 27.11.1989 GrS 1/88, BStBl 1990 II S. 160 insgesamt nicht durchgeführt, wenn der Arbeitslohn des Arbeitnehmer-Ehegatten n im Laufe zweier Jahre jeweils dreimal auf ein Oder-Konto der Eheleute überwiesen wurde, auch wenn im übrigen der Arbeitnehmer-Ehegatte den Arbeitslohn unmittelbar von einem betrieblichen Konto abgehoben hat (BFH-Urteil vom 21. Februar 1990 X R 80/88, DB 1990 S. 1166).

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