26.08.2004

Einschränkung der Alkoholwerbung rechtmäßig

Bereits seit 1991 ist in Frankreich neben zahlreichen anderen Einschränkungen die direkte oder indirekte Fernsehwerbung für alkoholische Getränke im Fernsehen verboten. Die französischen Fernsehsender müssen anders als bei multinationalen Sportveranstaltungen bei so genannten "binationalen" Sportveranstaltungen alle verfügbaren Mittel einsetzen, um im Fernsehen Werbung für alkoholische Getränke zu verhindern. Der Unterschied zwischen beiden Veranstaltungsformen ist klar definiert: Eine multinationale Veranstaltung war zum Beispiel die Fußball-Europameisterschaft, eine binationale Veranstaltung wäre ein Länderspiel zwischen Deutschland und Frankreich, das in Deutschland stattfindet und bei dem eine deutsche Brauerei auf einer Bande für ihr Produkt wirbt.....

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