01.04.2014

Lagerung von Gefahrstoffen

Spraydosen, Flaschen, Kanister oder Tanklastzüge – in der bundesweit geltenden TRGS 510 (Technische Regel für Gefahrstoffe 510) sind alle relevanten Präventionsmaßnahmen zur „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ dargestellt. Die TRGS gibt den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder.

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