Defekte Fußböden sind auch in puncto Schädlingsbekämpfung nicht IFS-konform
13.09.2021

Schädlingsbekämpfung überwachen – eine Herausforderung

International Featured Standards | Seit Juli 2021 ist bei den IFS-Zertifizierungen die Version 7 verbindlich. Hier heißt es unter Punkt 4.13.3 Satz 2 wörtlich: „Eine Person des Unternehmens ist zur Überwachung der Schädlingsbekämpfungs­maßnahmen benannt und geschult.“ Für viele Brauereien und Getränkebetriebe eine nicht ganz einfach zu bewältigende Forde­rung, da die für die Schädlingsbekämpfung verantwortlichen Mitarbeiter mit einer solchen Thematik oftmals noch etwas überfordert sind.

Brauwelt-Newsletter

Newsletter-Archiv und Infos

Pflichtfeld