08.02.1999

Risikomanagement mittelständischer Unternehmen

Die Gefahr von Vermögensverlusten, die den Unternehmensfortbestand einer Brauerei bedrohen, erhöht sich durch die unvermindert ansteigende Wirtschaftskriminalität. Deshalb sollten auch mittelständische Betriebe über ein Risikomanagement verfügen. Damit sollen mögliche Gefahren erkannt und bewertet, sowie Maßnahmen zu deren Bewältigung angestoßen und durchgeführt werden.
Durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) ist der Vorstand einer AG verpflichtet ein Risikomanagementsystem einzurichten, dabei sind geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.

Mittelständische Betriebe sind aufgrund ihrer Größe und Rechtsform i.d.R.B.

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