29.05.2001

Die Risikoberichterstattung in Lageberichten deutscher Brauereien

Durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) wurden u.a. die Vorschriften zum Lagebericht und Konzernlagebericht geändert. Zur Stärkung der Kontrollfunktion von Aufsichtsrat und Abschlussprüfer wurde die Lageberichterstattung im Einzel- und Konzern-abschluss um die Berichterstattung über die Risiken der künftigen Entwicklung erweitert. Hierzu wurde in § 289, Abs. 1 HGB und § 316, Abs. 1 HGB, jeweils ein 2. Halbsatz wie folgt ergänzt: "dabei ist auch auf die Risiken der künftigen Entwicklung einzugehen."

Der Begriff der "Risiken der künftigen Entwicklung" wurde im Gesetz nicht weiter definiert. die Lage des Unternehmens auswirken und somit die künftige Entwicklung des Unternehmens beeinträchtigen können.B.B.B.B. EDV, Personal).
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