14.11.2002

Saubere Luft in Verladehallen

Dieselmotoremissionen sind nach der Gefahrstoffverordnung in Kategorie K 2 als Stoffe eingestuft, die als krebserzeugend für den Menschen angesehen werden sollten. Die effektive Einhaltung der technischen Richt-konzentration stellt für jeden Betreiber eine zentrale Aufgabe dar. Entscheidend ist, dass die Luftgrenzwerte im Arbeitsbereich sicher und mit minimiertem Primärenergieeinsatz eingehalten werden.

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