15.05.2012

Die Reduzierung der EEG-Umlage gemäß §§ 40 bis 44 EEG – Möglichkeiten für Brauereien und Mälzereien?

Nach den Zielvorstellungen des Gesetzgebers soll bis 2030 der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch in Deutschland auf 50 v. H. gesteigert werden. Die Kosten hierfür werden dem Grundsatz nach einheitlich auf alle Strom-Letztverbraucher verteilt. Doch gerade so genannten im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) definierten stromintensiven „Unternehmen des produzierenden Gewerbes“ oder „Schienen­bahnen“ können durch dieses politisch gesetzte Ziel Nachteile entstehen. Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes im Rahmen der so genannten „Besonderen Ausgleichsregelung“ sollen Nachteile einschränken. Dieser Beitrag informiert über die Möglichkeiten, die sich Unternehmen bieten, und die Voraussetzungen, einen entsprechenden Antrag bis zum 30. Juni 2012 zu stellen.

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